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AKTUELLES



Präzedenzurteil von KIO – unzumutbar niedriger Preis

Die Kanzlei M. Mazurek i Partnerzy vertrat erfolgreich ihren Mandanten in einem Präzedenzfall vor der Berufungskammer KIO!

Nach der letzten Novellierung des Vergaberechts im Juli 2016 sind die Auftraggeber verpflichtet, den Preis nicht nur hinsichtlich der Gefahr des „unzumutbar niedrigen Preises“ sondern auch der durch die Auftragnehmer im Rahmen der unterbreiteten Angebote kalkulierten Kosten der Auftragserfüllung zu prüfen. Beim Bestehen eines Verdachts auf einen unzumutbar niedrigen Preis oder Kosten seitens des Auftraggebers, hat er beim Auftragnehmer um Erläuterung der Berechnungen zu ersuchen. Zusätzliche Präzisierung der Vorschriften ist ebenfalls die Möglichkeit, die Kalkulation eines „wesentlichen Bestandteils“ des Preises oder der Kosten im Angebot des Auftragnehmers anzuzweifeln.

Im Zuge der Prüfung der Sache vor KIO waren die Bevollmächtigten der Kanzlei M.Mazurek i Partnerzy imstande, nachzuweisen, dass das Angebot eines Auftragnehmers abgelehnt und die Wahl seines Angebots als des günstigsten wegen der falschen Preiskalkulierung und im Endergebnis der Auftragskostensenkung für nichtig erklärt werden sollten. 




©Mazurek.pl - All Rights Reserved
Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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