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AKTUELLES



ÄNDERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN VERGABERECHT: DER PREIS WIRD NICHT der WICHTIGSTE SEIN


Polnischer Rundfunk: es sind die letzten Tage für die Anmeldung der Bemerkungen zur Vorlage des Vergabegesetzes. Es soll eine Revolution in Ausschreibungen geben. Der Auftraggeber, der ein Angebot ablehnt, muss es begründen. Nach der Auftragserfüllung muss er den Auftrag bewerten. Es ist eine Abweichung vom Preiskriterium, das ein Fluch der öffentlichen Aufträge ist.

Nach neuen Vorschriften werden alle Bekanntmachungen betr. Aufträge im Bulletin der öffentlichen Auskunft veröffentlicht. Dies soll Unternehmen zur Beteiligung an Ausschreibungen ermuntern. Die Arbeitgeber der RP weisen aber darauf hin, dass das neue Recht den Auftragnehmern keine Möglichkeit gibt, die Vertragsform zu beeinflussen. RA Jakub Pawelec meint, die Vorlage beinhaltet zwar eine Bestimmung über Konsultationen, es besteht aber keine Pflicht, solche Konsultationen zu organisieren. Seines Erachtens sollte die Vorschrift verschärft werden, so dass dem Auftraggeber die Organisation der Konsultationen obliegt, soviel potentielle Auftragnehmer ein Interesse daran äußern.

Die Konsultationen betr. das neue Recht dauern bis 23. Februar an. Inoffiziell sagt man, dass die Regierung sich mit der Vorlage vor Sommerferien befassen soll. Das neue Recht soll ab Januar des kommenden Jahres in Kraft treten.

Das Material ist hier zugänglich:
https://www.polskieradio.pl/42/273/Artykul/2259799,Beda-zmiany-w-prawie-zamowien-publicznych-Cena-nie-bedzie-najwazniejsza
 




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Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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