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AKTUELLES



Haus auf einem geteilten Grundstück

Am 15. März 2019 ist in der Beilage zur TZ Rzeczpospolita „kancelarie rp” ein Artikel von RA  Milena Sokołowska aus dem Team Immobilien und Bauwesen in der Kanzlei M. Mazurek i Partnerzy Radcowie Prawni sp. p. über das Rechtsgeschäft betr. ein auf dem geodätisch in zwei Flurstücke geteilten Grundstück errichtetes Gebäude erschienen, das bei der Veräußerung des Eigentumsrechts zu einem der Flurstücke ohne die mit der Grundstückteilung synchronisierte Teilung des auf den Flurstücken befindlichen Gebäudes nach Vertikalebenen rechtswirksam ist, wenn die so bewirtschafteten Flurstücke zum Geschäftszeitpunkt von gesonderten Grundbüchern erfasst sind. Wenn aber für die Flurstücke ein gemeinsames Grundbuch geführt wird, soll dem Geschäft die o.g. Teilung des Gebäudes und des Grundstücks vorangehen. Mehr:
https://czytajto.rp.pl/webplayer/aviator.php?token=WlI0WlhrN2dRVFZEY0FsekRHQVQ1SHNRWmlKUi9lcTh1QzE1Wlc4aHF4bUNwREpxcE9yWGRUbzVwY2kwdTMzb3N1Y0ZHejUrSkN3NHJIdzdpemcwU1Jtd0hHaGFNUFN0TVB2Zk1yMjRuUEk9#startpage=52&displaypages=2





©Mazurek.pl - All Rights Reserved
Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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