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AKTUELLES



Erbschaftsangelegenheiten dänischer Staatsangehöriger

Prozessteam der Kanzlei unter der Leitung der Rechtsanwältin Magdalena Mazurek-Szkałuba hat eine fast 2 Jahre andauernde Bearbeitung der Erbschaftsangelegenheiten dänischer Staatsangehöriger in Polen abgeschlossen. Die Rechtsberatung ist in Zusammenarbeit mit dem RA Bent-Ove Feldung (H), dem Partner der Rechtskanzlei aus Dänemark Homann, Amagertorv 11, 1160 København K (https://homannlaw.dk/) zustande gekommen. Die beiden Kanzleien gehören zum Netzwerk JCA International. Die Rechtshilfe bestand in einer umfassenden Regelung der Angelegenheiten dänischer Staatsbürger in Polen durch die Durchführung von Gerichtsverfahren über den Kauf, die Teilung der Erbschaft und der Rechtsfolgen (steuerliche Aspekte, Änderung der Immobilieneigentümer im Grundbuch, im Grundkataster sowie Verkauf des Nachlassvermögens einschließlich Immobilien in Polen). Die Zusammenarbeit fand aus der Ferne statt, ohne dass dänische Staatsbürger nach Polen kommen mussten. Die eingeführten Vorschriften über die Möglichkeit, die Verhandlungen per Fernkommunikation durchzuführen, das Wohlwollen polnischer Behörden hinsichtlich der Koordinierung der Erbschaftssachen von Staatsangehörigen anderer Länder haben die rechtliche Unterstützung für dänische Staatsbürger erheblich erleichtert. Wir bedanken uns bei dem RA Bent-Ove Feldung (H) für die Zusammenarbeit. 




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Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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