PL / DE / ENG


PL / DE / ENG

PL / DE / ENG

AKTUELLES



Status quo aufrechterhalten

Im „Przegląd komunalny” Nr. 8/2014 (275) ist ein Artikel unter dem Titel „Status quo aufrechterhalten. „In-House“ in der neuen Richtlinie“ erschienen. Der Autor, Dr. Jakub Pawelec – Partner in unserer Kanzlei äußert sich im Artikel zu der Frage der internen Aufträge – der sog. In-House-Vergabe im Zusammenhang mit dem Art. 12 neuer Richtlinie über öffentliche Aufträge (2014/24/EU) und weist auf die Notwendigkeit hin, diese Vorschrift genau unter der Berücksichtigung sowohl der Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU als auch der Eigenart der nationalen den Status und das Funktionieren der Dienstleister auf dem Abfallmarkt regelnden Vorschriften , z.B. des Rechtscharakters der Kommunalgesellschaften auszulegen. Der Artikel ist eine sachliche Stimme in der laufenden Diskussion über die Ausnahmen von der Regel der Anwendung öffentlicher Aufträge und schenkt besondere Aufmerksamkeit dem breiteren Zusammenhang der Bewertung der Erfüllung der im Art. 12 der Richtlinie Nr. 2014/24/EU vorgesehenen Bedingungen durch Unternehmen. Das Artikel zeigt, wie wichtig das richtige Verstehen einzelner Kriterien der Anwendung der In-House-Vergabe ist und welche Folgen eine zu breite, rechtswirklichkeitsfremde Auslegung der Vorschriften haben kann.





©Mazurek.pl - All Rights Reserved
Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






©Mazurek.pl - All Rights Reserved
Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski