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AKTUELLES



Soziale Klauseln im öffentlichen Vergabewesen

Am 10. Dezember 2015 ist in der TZ Rzeczpospolita ein Artikel von Katarzyna Borowska unter dem Titel „Ausschreibungen: mehr Firmen gibt Arbeit den Behinderten“ erschienen. Die Autorin zitiert im Artikel die Aussage von RA Jakub Pawelec, dem Partner unserer Kanzlei und zwar, seiner Meinung nach, sei lt. der neuen Richtlinie über öffentliche Aufträge die Berücksichtigung des sog. sozialen Gesichtspunkts nicht nur ein Hinweis, sondern eine konkrete Pflicht des Auftraggebers. Dr. Pawelec betonte, dass es nicht nur Beschäftigung von Behinderten oder Obdachlosen zur Auftragserfüllung bedeute, aber auch z.B. Beachtung der Formen von Verträgen, aufgrund deren die Arbeitnehmer eingestellt werden. Nach Meinung von RA Pawelec könnten die Anforderungen bzgl. sozialer Gesichtspunkte im gewissen Grad erfüllt werden, wenn die Auftraggeber neue Vorschriften über die Arbeitsverträge anwenden.




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Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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