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AKTUELLES



Dem Vergaberecht stehen grundlegende Änderungen bevor

In der Aussage für den Polnischen Rundfunk am 11. Dezember 2015 erinnerte der Partner unserer Kanzlei, Dr. Jakub Pawelec an die bei der Umsetzung der EU-Richtlinien geltenden Grundsätze in Zusammenhang mit der Vorlage des Vergaberechts. Hr. Pawelec betonte, die Richtlinie sei grundsätzlich nicht direkt angewandt worden und die Mitgliedsstaaten seien berechtigt, entsprechende Mittel zu wählen, um die Regelung auf die für den gegebenen Staat richtige Weise umzusetzen. Dr. Pawelec wies darauf hin, dass die Einführung von In-House in das polnische Rechtssystem in dem in der Vorlage vorgeschlagenen Wortlaut zu sehr negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen führen kann. Sollte ein erheblicher Teil des Volumens von öffentlichen Aufträgen weggenommen werden, würde es bedeuten, dass öffentliche Mittel in hohem Maße unkontrolliert ausgegeben werden. Dies kann ebenfalls eine enorme Auswirkung auf die Lage privater Firmen haben, deshalb ist es analysewert, um so mehr, als wir nicht verpflichtet sind, diesen Artikel in der polnischen Rechtsordnung zu implementieren.




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Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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