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AKTUELLES



Was ist in Ausschreibungen bis April zu ändern?

Am 21. Dezember 2015 ist in der TZ „Rzeczpospolita“ ein Artikel zum Thema Implementierung der EU-Richtlinie über öffentliche Aufträge von Katarzyna Borowska erschienen. Im Artikel wurde die Aussage von Dr. Pawelec zitiert, der auf negative soziale und wirtschaftliche Folgen der Einführung von In-House-Regelungen in dem in der Gesetzvorlage vorgeschlagenen Wortlaut hinweist. RA Pawelec betonte, dass der etwaigen Einführung von Ausnahmen von öffentlichen Aufträgen wegen etlicher rechtlicher Zweifel eine breite Diskussion von Experten und Praktikern vorangehen sollte. Das Thema der Implementierung der EU-Richtlinie über öffentliche Aufträge war während der ersten Sitzung des Rats des gesellschaftlichen Dialogs diskutiert worden. Als Lösung wird eine teilweise Umsetzung der Richtlinie über öffentliche Aufträge durch die sog. kleine Novellierung des Vergaberechts gefordert. U.a. wegen einer zu kurzen Zeit für die Durchführung von konstruktiven Konsultationen (Polen hat die Richtlinie bis April 2016 umzusetzen) gehört auch RA Pawelec – Mitglied des o.g. Rats des gesellschaftlichen Dialogs zu den Anhängern der sog. kleinen Novellierung des Vergaberechts.




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Projekt i realizacja ARTREPUBLICA Rafał Poławski






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