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Ein weiterer Erfolg der Kanzlei in einer Rechtssache im Bereich der öffentlichen Aufträge
In diesem Jahr hatte die Kanzlei erneut einen enormen Erfolg bei der Erledigung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Aufträge für einen Mandanten.
Am 22.05.2026 wies die Nationale Berufungskammer sämtliche 4 Berufungen (mit einem Vertragswert von über 38 Millionen PLN), die von einem der größeren Bauunternehmen eingelegt worden waren, vollständig zurück. Die Nationale Berufungskammer teilte vollumfänglich die Argumentation unserer Kanzlei, auf deren Grundlage die Entscheidung ein Präzedenzfall im Bereich der rechtlichen Qualifikation von Nachunternehmerverträgen bei öffentlichen Aufträgen ist. Der Streit betraf Fehler bei der Abwicklung von öffentlichen Aufträgen sowie in Selbstreinigungsverfahren.
Die Angelegenheit wurde in der Kanzlei vom Team für öffentliche Aufträge, bestehend aus RA Piotr Birkowski und RA Anna Polaczek, geführt.